
Der Förderungsantrag besteht aus:
Er ist die Grundlage für die Förderungsentscheidung der IPA (Internet Privatstiftung Austria) und soll jene Informationen enthalten, die auch Sie selbst wissen müssen, bevor Sie ein Erfolg versprechendes Projekt beginnen.
Halten Sie sich bitte an die vorgegebenen Fragen. Sie erleichtern damit die Prüfung, ersparen Rückfragen und Nachreichungen bei kürzerer Entscheidungsfrist. Beachten Sie, dass der Punkt 8. Firmenstammdaten nur ausgefüllt werden muss, wenn der Förderungsantrag von einem Unternehmen gestellt wird.
Damit Sie ohne irgend ein lizenzpflichtiges Programm einreichen können, liegt der Förderungsantrag im Adobe-PDF Format vor. Sie füllen alle zutreffenden Felder des Förderungsantrags aus und ignorieren dabei etwaige Meldungen, dass Adobe Reader die in Formularfelder eingegebenen Daten nicht speichert.
Erst wenn Sie fertig sind, klicken Sie auf die Schaltfläche "Formular senden" am Anfang oder am Ende des Förderungsantrags. Damit werden die von Ihnen eingegebenen Daten als fertige Nachricht an antrag@netidee.at
zu ihrem Mailprogramm geleitet. Eventuell müssen Sie diese Nachricht in Ihrem Mailprogramm noch manuell absenden. Bitte beachten Sie dabei, dass die Betreffszeile mit "Antrag" beginnen muss.
Natürlich können Sie den ausgefüllten Förderungsantrag auch ausdrucken. Sobald netidee diese Nachricht empfangen hat, wird ein Bestätigungsmail mit einer BearbeitungsID zurückgesendet. Diese BearbeitungsID müssen Sie immer angeben, wenn Sie mit netidee über Ihren Förderungsantrag via eMail oder Telephon kommunizieren.
Nutzen Sie die Informationen unserer Homepage: www.netidee.at
In der rechten Spalte finden sie die aktuellste Version dieses Formulars. Sie finden vor allem auch die aktuell geltenden Richtlinien und Bedingungen, die Förderungskriterien sowie die Vorschriften zur Kostendokumentation. Sollten Sie Fragen haben, senden Sie bitte ein E-Mail an info@netidee.at oder rufen Sie uns an: Telefon +43 662/46 69 87 Stichwort „netidee“
Sie erwirken durch Ausfüllen dieses Antrags keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung. Die IPA behält sich vor, Anträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. In der Regel wird die IPA jedoch versuchen, ihre Entscheidungsgründe darzutun.