Ne bis in idem im Verhältnis zwischen Digital Markets Act (DMA) und Art 102 AEUV
Arno
Scharf
Ne bis in idem im Verhältnis zwischen Digital Markets Act (DMA) und Art 102 AEUV
Förderjahr 2025 / Stipendium Call #20 / Stipendien ID: 7709
Große Digitalkonzerne unterliegen neben dem Kartellrecht auch den (sich überschneidenden) Vorgaben des Digital Markets Act (DMA).
Aufgrund der parallelen Anwendbarkeit ist denkbar, dass ein und dieselbe Verhaltensweise – wie etwa die zustimmungslose Verknüpfung von (Nutzer)Daten aus verschiedenen Quellen – von beiden Materien erfasst und (doppelt) sanktioniert wird.
Zu erörtern ist, ob eine solche Mehrfachsanktionierung zulässig ist oder gegen das grundrechtlich verankerte Doppelbestrafungsverbot (ne bis in idem) verstößt.
Uni | FH [Universität]
Universität Wien
Themengebiet
(Europäisches) Wettbewerbsrecht