Ne bis in idem im Verhältnis zwischen Digital Markets Act (DMA) und Art 102 AEUV
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Arno Scharf

Ne bis in idem im Verhältnis zwischen Digital Markets Act (DMA) und Art 102 AEUV

Förderjahr 2025 / Stipendium Call #20 / Stipendien ID: 7709

Große Digitalkonzerne unterliegen neben dem Kartellrecht auch den (sich überschneidenden) Vorgaben des Digital Markets Act (DMA).

Aufgrund der parallelen Anwendbarkeit ist denkbar, dass ein und dieselbe Verhaltensweise – wie etwa die zustimmungslose Verknüpfung von (Nutzer)Daten aus verschiedenen Quellen – von beiden Materien erfasst und (doppelt) sanktioniert wird.

Zu erörtern ist, ob eine solche Mehrfachsanktionierung zulässig ist oder gegen das grundrechtlich verankerte Doppelbestrafungsverbot (ne bis in idem) verstößt.

Uni | FH [Universität]

Universität Wien

Themengebiet

(Europäisches) Wettbewerbsrecht