Alle Infos zu den Voraussetzungen und Bewertungskriterien für Projekte finden Sie hier bzw. für Stipendien hier.
Eine Liste der Bewertungskriterien für Projekte finden Sie auf den jeweiligen Einreichseiten.
Außer den allgemeinen Bewertungskriterien gibt es keine Einschränkungen.
Ja, Sie können unbeschränkt viele Projekte einreichen.
Bei technischen Problemen beim Ausfüllen des Antrags erreichen Sie uns unter info@netidee.at oder unter +43 662 46 69 87
Die geplante Projektlaufzeit sollte etwa ein Jahr betragen. Der Projektstart sollte spätestens am Beginn des Kalenderjahres nach Förderzusage erfolgen. Sollte sich der Zeitplan im Zuge der Umsetzung verändern, kann die Projektdauer bei rechtzeitiger Abklärung angepasst werden.
Grundsätzlich ja, es werden aber nur die Kosten nach Abschluss des Fördervertrages berücksichtigt.
Einreichen können Privatpersonen, Organisationen (z.B. Vereine, NPOs), Unternehmen und Universitäten/Fachhochschulen mit (Wohn-)Sitz in Österreich und einer österreichischen Bankverbindung.
Open Source bedeutet für die netidee, dass alle Förderergebnisse zur Nutzung und Weiterentwicklung für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen – egal, ob es sich um Software oder eine andere Art des Ergebnisses handelt.
Im engeren Sinn steht Open Source Software (OSS) für Software, die die Definition der Open Source Initiative (OSI) erfüllt, ...[und] einer von OSI anerkannten Open-Source-Softwarelizenz unterliegt. Diese Lizenzen schließen folgende Hauptmerkmale ein • Die Software (d. h. der Quelltext) liegt in einer für den Menschen lesbaren und verständlichen Form vor • Die Software darf beliebig kopiert, verbreitet und genutzt werden • Die Software darf verändert und in der veränderten Form weitergegeben werden
Die Free Software Foundation spricht – inhaltlich praktisch deckungsgleich zu OSI - von den vier Grundfreiheiten bei „Freier Software“: • uneingeschränktes Verwenden zu jedem Zweck • das Recht, die Funktionsweise zu untersuchen und zu verstehen • das Recht, Kopien der Software zu verbreiten, • das Recht, die Software zu verbessern und die Verbesserungen zu verbreiten
Im weiteren, nicht nur auf Software bezogenen Sinne steht „Open Source“ bzw. das „Open Source Prinzip“ für frei verfügbares Wissen und Information zur Nutzung und Weiterentwicklung im Allgemeinen. Das aus der Software Entwicklung stammende Open Source Prinzip hat die Gründung weiterer „Open“-Bewegungen inspiriert, beispielsweise Open Content, Open Source Hardware, Open Data und Open Access.
Für die Festlegung der Rechte der Öffentlichkeit an Inhalten (Content) werden von den Inhaber der Urheberrechte (oft dem Autor/der Autorin) häufig sogenannte Creative Commons Lizenzen genutzt. Bei Creative Commons Lizenzen gibt eine Vielzahl von Varianten von denen nur ein zwei die Bedingungen alle Bedingungen des „Open Source Prinzips“ erfüllen (CC-BY und CC-BY-SA).
In den netidee Förderrichtlinien finden Sie entsprechende Hinweise und weiterführende Links zu Internet-Informationen. Wesentlich ist, dass bei einer Einreichung das Open Source Prinzip verstanden und im Förderantrag für die geplanten Projektergebnisse bestätigt wird („Bereitstellung der SW bzw des Content unter einer geeigneten OSI- bzw. Creative Commons Lizenz“) Die finale Festlegung der genauen formalen Lizenz kann auch im Zusammenhang mit der Detailplanung am Projektbeginn erfolgen.
Wenn für ein (Software-)Gesamtsystems eine weitere, ergänzende Funktionalität mit einer netidee Förderung entwickelt werden soll, kann die Open Source Bedingung auf diesen Systemteil eingeschränkt werden. Dabei ist es unerheblich, ob das Gesamtsystem zum Einreichzeitpunkt bereits besteht oder es in einem übergeordneten anders finanzierten Projekt – ggf. parallel zum netidee Projekt - entwickelt werden soll. Entscheidend ist, dass Nutzung und Weiterentwicklung des netidee Projektergebnisses durch Dritte auch für diesen Systemteil alleine eigenständig möglich ist und Sinn macht (also als „Stand Alone Einheit“ bzw. im Kombination mit weiterer frei verfügbarer bzw. zu diesem Zweck ebenfalls bereit gestellter Open Source SW). Andernfalls trifft die Open Source Verpflichtung das Gesamtsystem.
Nein (Ausnahmen sind im Förderantrag ausdrücklich angegeben). Stellen Sie daher bitte die wesentlichen Inhalte kurz und prägnant dar. Die Förderbeiräte müssen keine Links berücksichtigen, die im Antrag angegeben werden.
Bitte stellen Sie Ihr Antragsvideo auf YouTube bereit. Sie können die Einstellungen gerne so setzen, dass Ihr Video nicht öffentlich ist.
Mit Ihrem Einreichvideo sollen die Förderbeiräten_innen einen Eindruck von den wesentlichen Playern im eingereichten Projekt bekommen. Stellen Sie daher das Projektteam in den Mittelpunkt. Es ist kein professionelles Video erforderlich! Achten Sie bitte unbedingt auf eine ausreichende Tonqualität und verzichten Sie auf Hintergrundmusik. Falls ihr Projekt gefördert wird, können Ausschnitte Ihres Einreichvideos beim netidee best of gezeigt werden.
Bitte versuchen Sie die vorgegebenen zwei Minuten einzuhalten!
Vorzugsweise auf Deutsch, internationale Teams oder in Englisch publizierende Einreicher_innen können auch auf Englisch einreichen. Bitte wechseln Sie die Sprache nicht innerhalb der Einreichung.
Eine Einreichung mit mehreren Projektpartnern kann dann sinnvoll sein, wenn damit die breite Streuung von erforderlichem Know How unterstrichen wird (z.B. ein Projekt für Blinde gemeinsam mit einem Blindenverband). Bei mehreren Einreicher_innen ist die Aufteilung der beantragten Fördersumme auf die jeweiligen Partner_innen anzugeben, damit die Auszahlung entsprechend erfolgen kann.
Ja. Stellen Sie bei einer Änderung der Gesellschaftsform jedoch sicher, dass Rechte und Pflichten des_der Fördernehmers_nehmerin unverändert übertragen werden.
Die Einbindung von ausländischen Firmen im Zuge von Auftragsarbeiten ist möglich. Dies ist im Förderantrag im Kostenplan darzustellen.
Wenn der Fördernehmer NICHT vorsteuerabzugsberechtig ist, können Bruttobeträge angegeben werden, andernfalls Nettobeträge.
Der maximale Stundensatz gilt für am Projekt mitarbeitende Gesellschafter_innen (Einzelunternehmen, Beteiligungen an Personengesellschaften - unabhängig von der Beteiligungshöhe und bei mehr als 25% an Kapitalgesellschaften, mitarbeitende Eigentümer_innen bzw. Geschäftsführer_innen, die Honorarnoten legen) und Vereinsfunktionär_innen lt. Vereinsregister.
In den (eigenen) Personalkosten dürfen max. 25% Overheadkosten enthalten sein (der Prozentsatz enthaltener Overheadkosten und was damit abgedeckt ist, ist explizit anzugeben).
Für externe Partner_innen gibt es keine Beschränkungen, sie sollten sich aber im handelsüblichen Rahmen bewegen. Bitte achten Sie bei der Beauftragung von externen Dienstleistungen generell auf eine effiziente und sparsame Projektdurchführung.
Nach Einreichschluss werden die eingereichten Anträge auf formale Erfordernisse und Vollständigkeit geprüft. Danach werden die Anträge von zwei Jurymitgliedern im Detail evaluiert. Wenn zumindest eine der beiden Bewertungen positiv ist, wird der Antrag jedenfalls in der Jurysitzung gemeinsam diskutiert. Der in dieser Sitzung erarbeitete Fördervorschlag muss im Anschluss vom IPA Vorstand und Stiftungsrat bestätigt werden. Sobald dieser Schritt erfolgt ist, informieren wir Sie per E-Mail über das Ergebnis Ihrer Einreichung.
Die Eckpunkte der Abwicklung eines Förderprojektes sind in den netidee Förderrichtlinien beschrieben.
Ja, in den letzten Jahren gab es eine zunehmende Zahl an Fällen, in denen der Förderbeirat die Fördersumme gegenüber dem Antrag reduziert hat. In vielen Fällen war dies darin begründet, dass die Projektkosten nicht in der verlangten Granularität dargestellt wurden bzw. unüblich hohe (Stunden-) Kosten angegeben wurden. Teilweise haben diese Faktoren auch zu einer Nichtberücksichtigung solcher Einreichungen geführt. Bei reduziertem Förderbetrag kommt der individuelle Fördervertrag nur zu Stande, wenn der_die Fördernehmer_in in den Vertragsgesprächen den Eigenfinanzierungsanteil entsprechend erhöht bzw. zusätzliche Finanzierungen oder Kostenanpassungen nachweisen kann (zB. auch durch nicht verrechnete eigene Arbeitsleistung „In-Kind-Leistungen“)
Nein.
Geförderte erhalten die Fördermittel als „Begünstigte der Privatstiftung IPA“. Sofern keine KESt-Befreiung vorliegt, überweist die Privatstiftung parallel zur Auszahlung der Förderraten an die Geförderten die anfallende KESt an das Finanzamt. Bei Privatpersonen sind die Überweisungen daher in der Regel steuerlich wie endbesteuerte Einkünfte aus Kapitalvermögen zu betrachten.
Bitte klären Sie ihre individuellen Möglichkeiten abhängig von ihrer Rechtsform jedenfalls mit Ihrem Steuerberater. Möglicherweise besteht außerdem die Möglichkeit, von IPA/netidee an das Finanzamt überwiesene KESt (teilweise) zurück zu bekommen.
Der mit einem netidee Stipendium unterstützte Zeitraum beginnt erst mit Abschluss des individuellen Fördervertrages. Da zwischen Einreichung und Förderentscheidung bzw. dem darauf anschließenden Abschluss des Fördervertrages ca. etwa drei Monate liegen, ist die Einreichung einer fast fertigen Arbeit nicht sinnvoll.
Ja, die Förderbeiräten_innen sollen auch bei Stipendien einen unmittelbaren Eindruck von der Person des_der Einreichers_in erhalten.
Ja.
Das Verfassen Ihres Referenzschreibens möchten wir ganz Ihrem_r Betreuer_in überlassen. Mögliche Punkte könnten sein:
Für individuelle Erfordernisse versuchen wir in Ihrem Vertrag individuelle Lösungen zu finden. Eine Option ist eine verzögerte Veröffentlichung seitens netidee.
Ja. Creative Commons Lizenzen sind für Content vorgesehen und haben hinsichtlich des Umfangs der Nutzungsrechte für Dritte weitreichende Gestaltungsmöglichkeiten - die primär vorgesehenen Varianten sind in den netidee Förderrichtlinien angegeben. Für nachvollziehbare individuelle Erfordernisse versuchen wir im Fördervertrag individuelle Lösungen zu finden (im Worst Case könnte ein Fördervertrag nicht möglich sein). Sollte im Rahmen eines Stipendiums auch Software entwickelt werden, kommen auch die Regelungen für Software zur Anwendung.