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Einwilligungsdienste
Das „Digital Omnibus-Paket“ der EU (03.12.2025)
Förderjahr 2024 / Stipendium Call #19 / ProjektID: 7369 / Projekt: Einwilligungsdienste aus zivil- und datenschutzrechtlicher Sicht

Die europäischen Digitalrechtsregelungen befinden sich seit Jahren in einem Spannungsfeld. Während jüngere Rechtsakte wie die KI-Verordnung, der Digital Services Act oder der Digital Markets Act risikobasierte und asymmetrische Ansätze verfolgen, beruhen etablierte Vorgaben wie die DSGVO oder die E-Privacy-Richtlinie nur sehr eingeschränkt auf einer solchen Systematik. Das führt zu einer Vielzahl an Fragen – insbesondere dort, wo das jüngere Digitalrecht vom Datenschutzrecht „überlagert“ wird. Ein klassisches Beispiel dafür ist die datenschutzrechtliche Einwilligung im digitalen Ökosystem: Wie passen Einwilligungsmanagement, KI-Systeme und Plattformregulierung zusammen?

Für einen risikobasierten Ansatz innerhalb der DSGVO plädierte bereits Wendehorst in ihrem Workshop im Dezember 2024. Diese Forderung findet zunehmend Eingang in Reformüberlegungen und wurde auch vom European Law Institute (ELI) in ihrer Response „Simpler, Fairer, More Effective – Towards a Targeted Revision of EU Data Protection Law“ aufgegriffen. Mit dem Digitale Omnibus-Paket hat nun auch die Europäische Kommission einen ausgearbeiteten Entwurf vorgelegt. Dieser umfasst zwei Verordnungsvorschläge COM(2025) 837 final und COM(2025) 836 final, die eine Harmonisierung anstreben und rechtliche Überschneidungen reduzieren sollen.

 

Schluss mit nervigen Einwilligungsbannern?

Ein zentraler Reformpunkt betrifft die dauerhafte Konfrontation mit Einwilligungsbannern. Die Vorgaben der E-Privacy-Richtlinie machen eine Einwilligung für Tracking-Technologien erforderlich, es sei denn – verkürzt gesagt – diese sind technisch unbedingt notwendig. In der Praxis führt das jedoch häufig zu einem regelrechten Einwilligungsdruck: Wer Tracking-Technologien ablehnt, wird oft so lange erneut befragt, bis eine Zustimmung erfolgt.  

Das Digitale Omnibus-Paket will diese Situation entschärfen und sieht unter anderem folgende Änderungen vor:

  • Die Vorschriften zur Nutzung von Cookies und ähnlichen Technologien sollen in die DSGVO übertragen werden.
  • Für bestimmte Verarbeitungen soll künftig keine Einwilligung mehr notwendig sein, etwa wenn
    •  die Verwendung von Tracking-Technologien ein geringes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person darstellen (zB Zählen von Website-Besuchen) oder
    • die Verwendung von Tracking-Technologien zwingend für einen angeforderten Dienst erforderlich sind.
  • Nutzer sollen Zustimmungen künftig auch mittels automatisierter und maschinenlesbarer Mittel erteilen können.
  • KI-Systeme sollen Nutzer künftig bei Einwilligungsentscheidungen unterstützen können, sofern sie DSGVO-konform agieren.
  • Wer eine Einwilligung ablehnt, darf für mindestens sechs Monate nicht erneut für denselben Zweck gefragt werden.  

Bedeutung für mein Dissertationsthema „Einwilligungsdienste“

Das Digitale Omnibus-Paket ist in Bezug auf die Einwilligungsbanner zu begrüßen – gleichzeitig wirft es zahlreich neue Fragen auf. Insbesondere werden die doch umfangreich diskutierten Einwilligungsdienste (in ihren unterschiedlichen Ausprägungen) nicht adressiert, ob dies eine verpasste Chance oder eine bewusste Ausklammerung darstellt, bleibt offen. Fraglich bleiben daher nach wie vor die konkreten Anforderungen an eine Einwilligung mit Blick auf Vertretungssituationen. Es gilt daher der Einfluss auf bestehende Thesen zu untersuchen und die geplanten Änderungen durch das Digitale-Paket insbesondere auch hinsichtlich des Data Governance Act und Data Act in die Dissertation einzuarbeiten.

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