Mehrere junge Menschen sitzen nebeneinander und nutzen Smartphones; der Fokus liegt auf einer Hand mit Handy im Vordergrund, die Gesichter sind unscharf. Das Bild symbolisiert die alltägliche Nutzung sozialer Medien und den Bedarf an altersgerechten Schutz- und Privatsphäre-Einstellungen.
DSA Monitor - Kinder und Jugendschutz im Test auf Sozialen Medien
Eine vergleichende Bewertung von Instagram, TikTok, YouTube und Snapchat entlang der EU-Leitlinien zum Kinder- und Jugendschutz (10.06.2026)
Förderjahr 2025 / Projekt Call #20 / ProjektID: 7730 / Projekt: DSA-Monitor

Kinder- und Jugendliche nutzen soziale Medien selbstverständlich im Alltag. Gleichzeitig hängt ihr Schutz auf Plattformen oft von Details ab: von Voreinstellungen bei Privatsphäre und Interaktionen über Benachrichtigungen bis hin zu engagement-fördernden Funktionen wie Autoplay oder Streaks. Gerade bei Minderjährigen ist jedoch entscheidend, dass Informationen zu Schutzfunktionen, Regeln, Unterstützung und Datenverwendung vollständig, zugänglich und altersgerecht bereitgestellt werden – nicht erst irgendwo in langen AGBs, sondern dort, wo Entscheidungen tatsächlich getroffen werden: im Registrierungsprozess und in den Standardeinstellungen.

Der Digital Services Act (DSA) verpflichtet Plattformen in Artikel 28 dazu, für Minderjährige ein hohes Niveau an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz sicherzustellen. Die EU-Kommission hat dazu im Jahr 2025 Leitlinien nach Artikel 28(4) veröffentlicht, die diese Verpflichtung konkreter definieren. Zwar sind diese Konkretisierungen als Empfehlungen formuliert und daher nicht bindend, sie dienen aber als wichtige Referenzpunkte dafür, welche Schutzmaßnahmen als angemessen erwartet werden – und die Kommission hat angekündigt, die Leitlinien innerhalb von zwölf Monaten nach Veröffentlichung zu überprüfen. Die vorliegende Analyse soll zur Evidenzbasis für diese Weiterentwicklung beitragen.

Im Rahmen von DSA-Monitor wurde deshalb eine vergleichende Bewertung von den vier von vielen Jugendlichen genutzten Plattformen Instagram, YouTube, Snapchat und TikTok durchgeführt. Dafür wurden Testkonten mit drei Altersprofilen (13, 16 und 21 Jahre) erstellt und die Einstellungen sowie der Registrierungsfluss unmittelbar nach der Anmeldung, also bevor irgendeine Interaktion stattfand, systematisch dokumentiert. Bewertet wurde anhand einer standardisierten Checkliste, die direkt aus dem Wortlaut der Leitlinien abgeleitet wurde; aufgrund des Interpretationsspielraums, den diese nicht-bindenden Empfehlungen zulassen, sind die hier beschriebenen Ergebnisse als informierte Einschätzungen zu verstehen.

Die Ergebnisse zeigen ein gemischtes Bild.

Am konsequentesten umgesetzt ist die Empfehlung „private by default“: Alle vier Plattformen stellen Minderjährigen-Konten standardmäßig auf privat und beschränken zentrale Interaktionen auf bestätigte Kontakte. Gleichzeitig bleibt die Registrierung eine Schwachstelle: Die Altersprüfung basiert in der Regel fast ausschließlich auf der Selbstauskunft über das Geburtsdatum, und die Vermittlung von Informationen zu Schutzfunktionen, Risiken und Datenverwendung ist oft nicht umfassend oder altersgerecht gestaltet. YouTube bietet hier die strukturierteste Information, TikTok einzelne jugendnahe Elemente; Instagram und Snapchat beschränken sich bei der Registrierung weitgehend auf Standardhinweise (AGB/Datenschutz).

Besonders deutlich wird die Spannung zwischen Schutzintention und Produktdesign bei engagementgetriebenen Standardeinstellungen. Autoplay kann nur auf YouTube deaktiviert werden, und Funktionen wie Streaks, sichtbare Like- bzw. Reaktionszahlen oder Read Receipts bleiben allen Social-Media-Plattformen (außer YouTube, was keine klassische Social-Media-Plattform ist) standardmäßig aktiv – obwohl die Leitlinien empfehlen, solche re-engagement Mechanismen bei Minderjährigen nicht als Default zu setzen. 

In der Gesamtbetrachtung ist die Ausrichtung an den Leitlinien am stärksten bei YouTube, gefolgt von TikTok und Instagram; Snapchat zeigt die schwächste Übereinstimmung.

Für die DSA-Durchsetzung ist diese Art der vergleichenden Dokumentation aus zwei Gründen relevant: Erstens wird sichtbar, wo Schutzstandards bereits breit implementiert sind und wo die Umsetzung uneinheitlich bleibt. Zweitens zeigt sich, dass einzelne Begriffe und Erwartungen in den Leitlinien noch präziser operationalisiert werden müssten, um konsistente Bewertung und Überprüfbarkeit zu erleichtern – etwa bei Konzepten wie „friction mechanisms“, „age-appropriate language“ oder „non-essential tracking“.

Der ganze Bericht ist auf Englisch unter der Projektseite DSA-Monitor veröffentlicht. Derzeit ist die DSA-Monitor-Website in Vorbereitung, auf der solche Analysen zum DSA gebündelt veröffentlicht werden sollen. Ebenso werden die Ergebnisse weiterer Recherchen wie auch Tools veröffentlicht, die DSA-relevante Fragen in der Praxis besser nachvollziehbar machen.

Tags:

Digital Service Act Kinder- und Jugendschutz Social Media
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