Die Diplomarbeit beschäftigt sich damit, welche marken- und kennzeichenrechtlichen Folgen die Registrierung einer Domain haben kann. Es wird unter anderem auf den Tatbestand des Domaingrabbing, die Bedeutung der Top Level Domain, auf die bösgläubige Markenanmeldung, den Inhalt der Website als Kriterium für einen Kennzeichenrechtsverletzung und exekutionsrechtliche Themen wie die Pfändung von Domains und den Drittschuldnerstatus der Vergabestelle eingegangen (dieser wurde übrigens in einer wichtigen Entscheidung des OGH verneint). Auch wird es einen rechtsvergleichenden Exkurs zur Haftung der Vergabestelle in Österreich und Deutschland geben. Die technischen Hintergründe wie die verschiedenen Arten von Domains etc. werden ebenso behandelt. Am Ende folgt ein Ausblick, da zukünftig durch die ICANN neue Top Level Domains, wie z.B. Markenbezeichnungen, registriert werden können.
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