So viele Dächer in der Nachbarschaft und noch keine PV? (quelle: Unsplash, Riley Edwards)
Teilen macht Gemeinschaft
- was macht den Unterschied der Neuen Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften aus? (01.06.2021)
Förderjahr 2020 / Project Call #15 / ProjektID: 5102 / Projekt: 7Energy

Seit Anfang der 2000er, in Verbindung mit der “Energiewende” und den damit verbundenen Förderungen wie die Einspeisevergütung, stieg die Anzahl der genossenschaftlich organisierten dezentralisierten Energieversorgung an. 

Das seit Dezember 2018 in Kraft getretene „Saubere Energie für alle Europäer“ ist das EU-Legislativpaket zur Energie- und Klimapolitik, die die Energiewende noch weiter dezentralisiert. Zwei Richtlinien hierbei klären und fördern die Varianten der gemeinschaftlichen Energiewende: die Erneuerbare Energierichtlinie – EE-RL (RL (EU) 2018/2001) mit der Möglichkeit „Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften“ zu gründen – und die Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie – EB-RL (RL (EU) 2019/944) klärt die Etablierung von „Bürgerenergie-Gemeinschaften.“

Der grundsätzliche Unterschied dabei ist, dass bei Bürgerenergie-Gemeinschaften eine Nahebeziehung zum jeweiligen von der Gemeinschaft betriebenen Projekt nicht erforderlich ist [quelle]. Die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft hingegen erweitert die Möglichkeit der Hausgemeinschaften in einem Mehrfamilienhaus, den Strom aus einer gemeinschaftlich genutzten Energieerzeugungsanlage wie das Solardach, auf benachbarte Gebäuden inkl. Wohn- als auch Geschäftsgebäude auszuweiten. Gemeinschaftlich betriebene Anlagen auf Freiflächen - in der Nähe - der Gemeinschaft gehört auch hierzu. Eine Erweiterung ist, dass nicht nur Strom sondern auch Wärme und Kälte gemeinschaftlich produziert und genutzt wird.

Räumlich  und technisch  wird diese “Nähe” auf  den  Bereich hinter einem Niederspannungs-Transformator eingegrenzt. Die gemeinschafts-interne Netznutzung wird auf diesen Bereich beschränkt (siehe gelb markierte Trafogrenzen im Bild unten).In Österreich und anderen europäischen Ländern wird derzeit mögliche Reduktion des Netztarifs (Systemnutzungsentgelts) sowie von Abgaben wie Umsatzsteuer, Elektrizitätsabgabe und Öko-stromförderbeitrag für die (lokale) Stromübertragung innerhalb von Energiegemeinschaften  (z.B.  Ortstarif) diskutiert (quelle). Auch im Gespräch waren gestaffelt reduzierte Ortstarife, für Gemeinschaften die sich über Trafogrenzen hinweg, jedoch noch unterhalb der Netznutzungsebene 7 befinden (siehe Bild).

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Quelle: Energie Kompass GmbH

 

Für die konkreten Wirtschaftlichkeitsberechnungen müssen wir noch die konkrete Umsetzung ins nationale Recht also noch abwarten; allerdings belegen etliche Studien und Auswertung von Pilotprojekten die Vorteile solcher lokalen Erneuerbare Energie-Gemeinschaften seit einigen Jahren schon (quelle).

Einer der Hauptgründe für die Dezentralisierung der Energiewende waren nämlich die Netzstabilisierungsprobleme durch und damit einhergehende Unwirtschaftlichkeit der großen Erneuerbare Energien Projekte wie große Offshore-Windparks [quelle]. Die dezentralisierte Energiewende kann jedoch nur durch uns, in unseren Gebäuden und Verkehrsmittel stattfinden. Wenn es nicht mehr um den Handel, sondern um den Ausbau und sozialwirtschaftlichen Nutzen geht, dann muss der Mix auch Sektorübergreifende Kopplung von Strom, Wärme, und Kälte beinhalten. Deswegen wollen es die Gesetzgeber für uns so einfach wie möglich, als auch wirtschaftlich attraktiv, machen, Energiegemeinschaften zu gründen.

Daher wird in der Energiegemeinschaft auch nicht mehr von Stromhandel gesprochen, sondern vom Teilen - das was in einer Gemeinschaft auch Sinn schafft. Strom und weitere Energieträger gemeinsam erzeugen und teilen zum Vorteil der Gemeinschaft und der Umwelt. “Energy Sharing”, heißt das Konzept [quelle]. Interessanterweise, nannte der CEO eines der ersten Energy Sharing Plattformen aus dem Silicon Valley, die regulatorische Unbeständigkeit als ein Hauptgrund für das Scheitern von Yeloha in 2016 [quelle]. Das war fast zur selben Zeit wie die erste Blockchain-Transaktion von P2P Strom in einer Nachbarschaft in Brooklyn [quelle]. 

Fünf Jahre später, setzt 7energy nun darauf, dass sowohl diese Transparenz schaffende Blockchain-Technologie, als auch die neuen Richtlinien die zur Förderung von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften eine deutliche Veränderung des Spiels mit sich bringen. Die Richtlinie, sagt die EU, soll bis zum 30.6. umgesetzt werden [quelle]. Ob das durch die mit der Corona-Pandemie verbundenen Schwierigkeiten bei der Politik noch so schnell umgesetzt wird, ist noch abzuwarten. Jedoch sagt die EU auch, dass die Definition in Art. 2 der Direktive deutlich macht, dass Erneuerbare Energie-Gemeinschaften ein soziales Konzept ist [quelle].

Bei 7energy könnt ihr euch heute schon anmelden, um eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft ins Leben zu rufen und Mitwirkende zu finden. Denn einige Experten behaupten: “Wer nur abwartet, macht sich zum Verlierer des Systems” [quelle].

Tags:

Erneuerbare Energie-Gemeinschaft Regulierung Ortstarife Energie Teilen

Sebnem Rusitschka

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Skills:

Computer Science, Distributed Systems, Complex Adaptive Systems,
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Token Engineering, Incentive Mechanism Design, Game-based Learning
,
Smart Grid, Smart Microgrids, Energy Access
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